Basic Tipp Nr. 5 | Rückruf einhalten

Kennen Sie folgende Situation: „Sie können sich auf mich verlassen! Ich rufe Sie spätestens bis 15:00 Uhr zurück!“ was passiert? Nichts! Auf diesen Rückruf warten Sie noch heute.

Grundsätzlich gilt: haben Sie einem Kunden einen Rückruf um 15:00 Uhr zugesagt, dann rufen Sie ihn um 15:00 Uhr an, auch wenn Sie schon öfters die Erfahrung gemacht haben, dass Ihr Gesprächspartner dennoch nicht am Arbeitsplatz ist. Aber auch das stellt kein Problem dar, denn Sie haben weiterhin die Gelegenheit, mit der Assistentin einen neuen Rückruftermin zu vereinbaren. Sie werden sehen, Hartnäckigkeit zahlt sich aus.

Wichtig: Eingehaltene Rückrufe zeigen dem Kunden an, dass Sie es ehrlich meinen und er sich auf Sie verlassen kann.

Bonus Tipp: Wird ein aktiv geführtes Telefonat durch eine Störung wie z. Bsp. einen Netzausfall unterbrochen, gilt die Regel, dass der Anrufer erneut wählt, nicht der Angerufene.

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